Um das Fach Geschichte studieren zu können, reicht ein ganz normaler Notendurchschnitt im Abiturzeugnis. Bevor das Geschichtsstudium begonnen werden kann, muß sich der Studieninteressent an der ausgewählten Universität immatrikulieren (einschreiben). Hierfür wird das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife verlangt. An manchen Universitäten besteht die Möglichkeit ohne Hochschulzugangsberechtigung mit dem Studium zu beginnen. Voraussetzung ist allerdings der Nachweis einer entsprechenden beruflichen Qualifikation und der Bildungsstand der Mittleren Reife. Dies kann vor Beginn des Studiums bei der Universität abgeklärt werden.
Im Studienfach Geschichte wurde der Abschluss Diplom abgeschafft. Es können nur noch Bachelor- und Masterabschlüsse studiert werden.
Das Studium gliedert sich in ein grundständiges und ein postgraduales Studium.
Zuerst muß der Studierende das grundständige Studium absolvieren. Das Bestehen der Prüfung entspricht einem ersten Hochschulabschluss, dem Bachelor.
Hat der Studierende einen guten Notendurchschnitt beim Bachelorabschluss erreicht, dann kann er das postgraduale Studium Master studieren.
Nach erfolgreichem Abschluss des Masters kann ein Doktorstudium begonnen werden. Ein Geschichststudium hört sich einfach an, ist aber sehr umfangreich. Wer da früher in der Schule im Schulranzen oder Rucksack das eine oder andere spannende Abenteuerbuch mit in die Schule gebracht hat, der ist klar im Vorteil.
Die Studienordnungen der jeweiligen Universitäten regeln die Anforderungen, die ein Studierender zu erfüllen hat, sowie den Aufbau des Studiums. Die Studienordnungen werden durch die Fakultäten erlassen.
Studienordnungen werden bei jeder Universität unterschiedlich geregelt. Die Studienfächer richten sich nach dem Abschluss, den der Studierende erreichen möchte.
Ein Beispiel für eine Belegung im Studienfach Geschichte wäre die Kombinationsmöglichkeit das Hauptfach Geschichte mit einem zweiten Fach zum Beispiel einer Fremdsprache zu belegen. Als drittes Belegungsfach käme ein Teilgebiet der Geschichte in Frage.
Im Grundstudium müssen sogenannte Proseminare belegt werden. Hier werden die Grundlagen der Geschichte eingeübt. Desweiteren erlernt der Studierende die methodischen Werkzeuge des Historikers.
Nach dem Grundstudium muß eine Zwischenprüfung abgelegt werden.
Das Ziel des Hauptstudiums ist, dass der Studierende sich weiter in die Wissenschaft vertiefen soll, wobei von ihm erwartet wird, dass er weitgehend eigenständig studiert.
Im Gesamtstudium soll der Studierende Vorlesungen besuchen, sich historisches Wissen aneignen und einen genauen Überblick über die aktuelle Forschung erhalten.
Nach erfolgreichem Besuch der Seminare erhält der Studierende Nachweise, die er bis zum Ende des Studiums sammeln muß. Diese Nachweise müssen beim Prüfungsamt vorgelegt werden, um an der Prüfung teilnehmen zu können. In der Studienordnung steht, welche Nachweise zu erbringen sind.
Ebenso muß eine bestimmte Semesterwochenstundenzahl während des Studiums erfüllt worden sein.
Die Prüfung gliedert sich in eine mündliche und schriftliche Prüfung. Außerdem muß eine Abschlussarbeit geschrieben werden, bei der meistens das Thema selbst ausgesucht werden kann.