Die Geschichte und die Entstehung der Europäischen Union ist in der Historie ein bislang einmaliger Vorgang. Ehemals bis auf das Blut verfeindete Staaten einigten sich, zunächst ihre wirtschaftspolitischen Entscheidungen auf eine gemeinsame Behörde zu übertragen und sich dieser unterzuordnen. Ausgangspunkt war der Vorschlag des französischen Außenministers Robert Schuhmann, der vorschlug, zur Beendigung der alliierten Kontrolle die Eisen- und Kohlevorkommen in Deutschland und Frankreich als Grundlage jeglicher Kriegsproduktion unter eine gemeinsame Verwaltung zu stellen und so künftige Kriege zu vermeiden. Im Jahr 1952 trat der Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS-Vertrag) in Kraft, der planmäßig nach Ablauf der vorgesehenen Vertragsdauer von 50 Jahren im Juli 2002 endete. Diese Gemeinschaft wurde als Montanunion bezeichnet. Die Montanunion war für die weitere Entwicklung wegweisend. Sie schuf einen ersten gemeinsamen Markt und stellte erste institutionelle Voraussetzungen auf, auf deren Grundlage später die Europäische Atomgemeinschaft (EAG-Vertrag) und die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag) entstehen konnten. Diese beiden Gemeinschaften bildeten dann 1958 die Verträge von Rom. Gründungsstaaten waren Deutschland, Frankreich, Italien, und die Beneluxstaaten. Der EWG-Vertrag war als Rahmenvertrag konzipiert und bezweckte vornehmlich die wirtschaftliche Verwirklichung eines gemeinsamen Marktes und die schrittweise Umsetzung einer gemeinsamen Politik. Der Vertrag wurde nach Jahren der Stagnation durch die Einheitliche Europäische Akte im Jahr 1987 politisch neu belebt und weiter entwickelt. Der angestrebte Binnenmarkt sollte vorangetrieben werden. Vorausgegangen war der sogenannte Cechini-Bericht, der im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Analyse feststellte, dass alle Mitgliedsstaaten in einem Binnenmarkt erhebliche wirtschaftliche Vorteile würden erzielen können. Der Binnenmarkt wurde definiert als ein Raum ohne Binnengrenzen, in dem freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gewärhleistet ist.
Mit der Wiedervereinigung Deutschlands 1990 erhielt diese Planvorgabe einen zusätzlichen Schub, da es auch hier darum ging, die Wirtschaftskraft Deutschlands in einen gemeinsamen Markt einzubinden. In 6 Beitrittswellen traten weitere Staaten der Gemeinschaft bei. Aktuell wird der Beitritt von Kroatien angestrebt, der Beitritt der Türkei trifft jedoch auf politische Vorbehalte. 1992 kam es zum Vertrag von Maastricht, der die Zielsetzungen der Einheitlichen Europäischen Akte fortentwickelte. Mit ihm wurde der EWG-Vertrag zum Vertrag über die Europäische Gemeinschaft (EGV) fortentwickelt. Der Vertrag schrieb über die gemeinsame Wirtschaftspolitik das Ziel einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und die Währungsunion fest. Maastricht markierte den Wandel von der Wirtschaftsgemeinschaft hin zu einer politischen Gemeinschaft mit gemeinsamen Werten. 1997 kam es schließlich über die Amsterdamer Beschlüsse zum Vertrag über die Europäische Union (EU-Vertrag), der den Begriff der Gemeinschaft mit der Zielrichtung einer Union konkretisierte. Der EUV enthält allgemeine Regeln mit politischen Zielvorgaben und sollte die Aufnahme neuer Mitgliedsstaaten in Osteuropa vorbereiten. Mit dem Vertrag von Nizza 2001 wurden die institutionellen Voraussetzungen für die Aufnahme neuer Mitgliedsstaaten geschaffen und insbesondere statt dem Einstimmigkeitsprinzip bei Entscheidungen die Möglichkeit von Mehrheitsentscheidungen vorgesehen. 2002 wurde mit der Währungsunion der Euro eingeführt. In 2006 sollte eine EU-Verfassung in Kraft treten, die jedoch an nationalen Referenden scheiterte. In der Berliner Erklärung bekannten sich die Mitgliedsstaaten zu den grundlegenden europäischen Werten und gaben ein Bekenntnis zu den Zielen der Verfassung ab. Davon ausgehend beschloss der Europäische Rat 2007 in Brüssel, die weitere Ratifizierung der Verfassung nicht weiter zu verfolgen und stattdessen einen Reformvertrag zu beschließen, der die Grundgedanken des Verfassungsentwurfs in den EU-Vertrag und den EG-Vertrag einbeziehen sollte. Dieser Reformvertrag wurde 2007 in Lissabon unterzeichnet und trat als Vertrag von Lissabon am 1. Dezember 2009 in Kraft.